Photovoltaik Vergütung Photovoltaik Vergütung - Photovoltaik-PRAXIS.de

Photovoltaik Vergütung

Die monetäre Vergütung der Photovoltaikanlage wird vom regionalen Stromnetzbetreiber rechtlich nach dem EE-Gesetz gefördert. Demnach muss dieser für den eingespeisten Strom der Photovoltaikanlage in das Stromnetz eine bestimmten Betrag an den Photovoltaikanlagen-Betreiber bezahlen. Diese Photovoltaik Vergütung hängt von dem Zeitpunkt ab, an dem die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wurde. Voraussichtlich im April 2022 wird die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern stärker gefördert. Bei einer direkten Einspeisung in das Stromnetz erhält der Eigentümer dann folgende Werte. Wenn der Strom ab April 2022 hingegen im Haus selbst genutzt wird, findet laut der neuen EEG-Verordung eine separate Vergütung statt, die etwa 50% der unten genannten Werten entspricht.

Inbetriebnahme Förderung bis 30 kWh (ab 2022 bis 40) Förderung bis 100 kWh (ab 2022 bis 40)
im Jahr 2009 43,01 Cent pro kWh 43,01 Cent pro kWh
1. Januar 2010 bis 30. Juni 2010 39,14 Cent pro kWh 39,14 Cent pro kWh
1. Juli 2010 bis 30. September 2010 34,05 Cent pro kWh 32,39 Cent pro kWh
1. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2010 33,03 Cent pro kWh 31,42 Cent pro kWh
1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 28,74 Cent pro kWh 27,33 Cent pro kWh
bis 2021 ca. 6 Cent pro kWh ca. 6 Cent pro kWh
Vstl. ab April 2022 13,8 Cent pro kWh (6,93+6,87) 11,3 Cent pro kWh (6,85+4,45)

(Angaben ohne Gewähr)
Quellen bis 2020: IHK, Bundestag
Quellen bis 2020: § 48 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 06.04.2022